Sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung passieren überall: bei uns, in der Schule, zu Hause, in der Freizeit. Weil wir Kinder und Jugendliche intensiv und über lange Zeit begleiten, wenden sie sich oft an uns als Vertrauenspersonen.
Jede Leiterin und jeder Leiter muss eine Situation einschätzen, sie stoppen und die nächsten Schritte einleiten können. Dabei hilft es, die Formen zu unterscheiden. Wo genau eine Grenze beginnt, hängt vom Empfinden jedes und jeder Einzelnen ab, und ein komisches Gefühl im Bauch ist ein guter Grund, hinzuschauen und nachzufragen.
Diese Einordnung stammt aus unserem Institutionellen Schutzkonzept (Kapitel 7) und ersetzt keine Beratung.
Ein unangemessenes Verhalten, meist unbeabsichtigt und selten sexuell motiviert, etwa bei einem Spiel mit viel Körperkontakt. Wo die Grenze liegt, hängt vom Empfinden jeder und jedes Einzelnen ab.
Geht über Grenzverletzungen hinaus: immer beabsichtigt, mit dem Ziel, Macht auszuüben. Zeigt sich in Sprache, Chats, Körperlichkeit oder Bildern, die alters- und rollenunangemessen sind, meist mit einer gewissen Systematik.
Jede sexualisierte Handlung gegen den Willen einer Person oder ohne dass sie wissentlich zustimmen kann. Immer geplant; Täter*innen nutzen ihre Macht- oder Vertrauensposition aus. Straftat nach §§ 174 ff. StGB.
Bei Übergriffen und Gewalt greift der Interventionsfahrplan des Schutzkonzepts. Handelt dann nicht allein, sondern holt den AK Prävention dazu.
Beobachtetes, Erlebtes und Bauchgefühle dürfen bei uns Platz haben. Eine Meldung kann:
Du entscheidest jederzeit selbst, was und wie tief du berichtest.
Ein komisches Gefühl reicht als Anlass. Wende dich an den AK Prävention, auf Wunsch auch anonym, oder direkt an eine externe Fachstelle. Wir hören zu und gehen die nächsten Schritte gemeinsam mit dir.