Prävention

Grenzverletzung, Übergriff, Gewalt

Sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung passieren überall: bei uns, in der Schule, zu Hause, in der Freizeit. Weil wir Kinder und Jugendliche intensiv und über lange Zeit begleiten, wenden sie sich oft an uns als Vertrauenspersonen.

Jede Leiterin und jeder Leiter muss eine Situation einschätzen, sie stoppen und die nächsten Schritte einleiten können. Dabei hilft es, die Formen zu unterscheiden. Wo genau eine Grenze beginnt, hängt vom Empfinden jedes und jeder Einzelnen ab, und ein komisches Gefühl im Bauch ist ein guter Grund, hinzuschauen und nachzufragen.

Diese Einordnung stammt aus unserem Institutionellen Schutzkonzept (Kapitel 7) und ersetzt keine Beratung.

Die Formen sexualisierter Gewalt

Drei Stufen, ein Blick.

Sexuelle Grenzverletzung

Ein unangemessenes Verhalten, meist unbeabsichtigt und selten sexuell motiviert, etwa bei einem Spiel mit viel Körperkontakt. Wo die Grenze liegt, hängt vom Empfinden jeder und jedes Einzelnen ab.

  • unabsichtlich
  • aus Unwissenheit
  • keine Wahrnehmung von Schamgrenzen
  • korrigierbar durch Entschuldigung

Sexueller Übergriff

Geht über Grenzverletzungen hinaus: immer beabsichtigt, mit dem Ziel, Macht auszuüben. Zeigt sich in Sprache, Chats, Körperlichkeit oder Bildern, die alters- und rollenunangemessen sind, meist mit einer gewissen Systematik.

  • absichtlich
  • planvolles Handeln
  • Missachtung von Schamgrenzen
  • mehrfach
  • trotz abwehrender Reaktion oder Kritik von außen

Sexuelle Gewalt

Jede sexualisierte Handlung gegen den Willen einer Person oder ohne dass sie wissentlich zustimmen kann. Immer geplant; Täter*innen nutzen ihre Macht- oder Vertrauensposition aus. Straftat nach §§ 174 ff. StGB.

  • absichtlich
  • planvolles Handeln
  • Missachtung von Schamgrenzen
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Im Fall der Fälle

So handeln wir bei Grenzverletzungen.

  1. Die Grenzverletzung wird, sobald sie wahrgenommen wird, gestoppt und benannt.
  2. Mit allen Beteiligten wird eine Klärung angeleitet, mit klarer Haltung zum Schutz der Betroffenen und mit Bezug auf Verhaltenskodex und Leitbild.
  3. Es folgt ein angemessenes Gespräch mit der Person, die grenzverletzend gehandelt hat; gemeinsam werden Verhaltensalternativen erarbeitet.
  4. Je nach Situation wird die Grenzverletzung im Team und mit dem Vorstand besprochen und reflektiert.
  5. Bei Bedarf wird mit der Gruppe mit altersgerechten Methoden gearbeitet, und es werden Überlegungen zur Beteiligung der Eltern angestellt.

Bei Übergriffen und Gewalt greift der Interventionsfahrplan des Schutzkonzepts. Handelt dann nicht allein, sondern holt den AK Prävention dazu.

Melden

Jede Meldung hat Platz.

Beobachtetes, Erlebtes und Bauchgefühle dürfen bei uns Platz haben. Eine Meldung kann:

  • anonym sein, auch per Mail, Brief oder Telefon
  • anonymisiert sein, so frei von Namen, Orten und Situationen, wie du möchtest
  • in aller Offenheit passieren, auch nach und nach
  • zu jedem Zeitpunkt kommen, auch Wochen, Monate oder Jahre später
  • intern oder extern erfolgen, beim AK oder bei einer Fachstelle

Du entscheidest jederzeit selbst, was und wie tief du berichtest.

Und dann?

Du musst das nicht allein einordnen.

Ein komisches Gefühl reicht als Anlass. Wende dich an den AK Prävention, auf Wunsch auch anonym, oder direkt an eine externe Fachstelle. Wir hören zu und gehen die nächsten Schritte gemeinsam mit dir.